Wir freuen uns über eine Spende! Damit unterstützt du unsere vielfältigen Angebote. Gleichzeitig können wir so auch unsere Angebote ausbauen. Spenden sind über das Formular von betterplace.org oder als klassische Überweisung möglich. Alle Spender:innen, die über betterplace.org spenden, bekommen ihre Spendenbescheinigungen per E-Mail im Februar des Folgejahres der Spende. Als gemeinnütziger Verein können wir für alle Spenden per Überweisung selbstverständlich auch Spendenquittungen ausstellen. Außerdem ist deine Spende an uns als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig.
Klassische Überweisung & Paypal
Gerne können Spenden auch direkt auf unser Vereins- oder Paypal-Konto überwiesen werden.
Empfänger: Kompetenzzentrum für Wertekonsens e.V.
Berliner Sparkasse – IBAN: DE75 1005 0000 0190 9371 90
PayPal: info@kwk-ev.de
Wichtiger Hinweis: Bitte im Verwendungszweck der Überweisung „Spende Hikma“ schreiben.
Du möchtest uns unterstützen, hast aber wenig Zeit, dich persönlich einzubringen? Als Mitglied des Kompetenzzentrums für Wertekonsens unterstützt du unsere Arbeit langfristig und effektiv durch einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag. Und das schon ab 5,00 € pro Monat.
Egal ob als Privatperson oder Firma. Mit deinem Mitgliedsbeitrag…
förderst du gemeinsame Werte und eine offene Kommunikation in einer vielfältigen Gesellschaft.
ermöglichst du unsere Arbeit auch in Zukunft. Gleichzeitig können wir so auch unsere Angebote ausbauen.
kannst du deinen Mitgliedsbeitrag auch steuerlich absetzen.
erhältst du jedes Jahr eine Spendenbescheinigung.
wirst du jedes Jahr zu Mitgliederversammlungen eingeladen.
Wir nutzen deine Daten ausschließlich zur Mitgliederverwaltung.
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Das Kompetenzzentrum für Wertekonsens e.V. ist vom Finanzamt Berlin als gemeinnützig anerkannt.
Mittelweitergabe
Mittelweitergabe bei gemeinnützigen Einrichtungen
Auch gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen können Spenden geben. Oftmals besteht eine große Bereitschaft, sich untereinander auszuhelfen und gegenseitig zu unterstützen.
Die bis 2020 geltende Beschränkung auf den „nicht überwiegenden“ Teil der Mittel wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 aufgehoben. Gemeinnützige Einrichtungen können ihre Mittel also ohne Beschränkungen an andere steuerbegünstigte und öffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergeben. Es darf sich dabei sowohl um Geld- als auch Sachmittel handeln. Sie sind eine gemeinnützige Einrichtung und wollen unser Vorhaben unterstützen? Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Nachricht oder Ihren Anruf, um die Möglichkeiten zu besprechen!
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