1. Einleitung – Säkularer Zeitgeist
Jede Zeit hat ihre eigene Art zu denken, zu fühlen und die Welt zu verstehen. Wir nennen dies den sogenannten „Zeitgeist“. Dieser Zeitgeist spiegelt sich in den Werten, Ideen und Einstellungen wider, die eine Gesellschaft prägen. Er beeinflusst, was als richtig oder falsch, wichtig oder unwichtig gilt.
Wie Charles Taylor mehrfach betont und kritisch analysiert, ist die Moderne von säkularen Strukturen durchdrungen, die tief in alle wissenschaftlichen Disziplinen und sozialen Lebensbereiche eingreifen.1 Die Folge ist, dass Religion und öffentliches Leben immer mehr getrennt werden. Die Religion wird von staatlichen Angelegenheiten getrennt und als Privatsache bestimmt. Das hat zur Folge, dass Glaube in öffentlichen Bereichen eine geringere Rolle spielt. Doch was bedeutet dies für die Religion des Islām? Wie geht eine Religion wie der Islām, die traditionell alle Lebensbereiche umfasst, mit dem heutigen Zeitgeist der Säkularisierung um? Sind beide miteinander vereinbar?
Der Islām ist oft Thema hitziger Debatten. Dabei geht es um Moderne, Integration, Identität und unterschiedliche Wertvorstellungen. Einige Vertreter argumentieren, dass Islām und Moderne nicht zusammenpassen. Andere sind wohl der Auffassung, dass dies möglich ist und nennen Bedingungen. Gibt es eine Möglichkeit, den Islām mit den Bedingungen der säkularisierten Moderne zu vereinen?
1.1. Definition: Säkularisierung
Früher war Religion tief im Alltag der Menschen verankert. Sie gab nicht nur Regeln für das persönliche Leben vor, sondern hatte auch Einfluss auf Politik, Recht und das gesellschaftliche Zusammenleben.2 Viele Entscheidungen wurden auf der Grundlage religiöser Vorstellungen getroffen. Doch mit der Zeit veränderte sich vieles: Wissenschaft, Vernunft und politische Überlegungen gewannen immer mehr an Bedeutung. In diesem Wandel spielt der Begriff Säkularisierung eine tragende Rolle.
Säkularisierung beschreibt den Prozess, bei dem Religion nach und nach ihre frühere Macht und ihren Einfluss auf die Gesellschaft verliert. Sie wird mehr und mehr in den privaten Bereich des Einzelnen zurückgedrängt. Das bedeutet nicht, dass Religion verschwindet. Sie ist nur nicht mehr der Maßstab für staatliches Handeln oder gesellschaftliche Ordnung. Diese Entwicklung begann besonders stark in der Zeit des Humanismus und der Aufklärung, als der Mensch selbst mit seinem Verstand und seinen Fähigkeiten ins Zentrum rückte.3
Dieser Prozess gewinnt besonders in westlichen Ländern an Bedeutung. Dort ist der Staat neutral gegenüber Religionen, mischt sich nicht in Glaubensfragen ein, bevorzugt keine Religion und erlaubt zugleich jedem, frei zu glauben oder nicht zu glauben. In vielen Demokratien ist dieses Prinzip sogar rechtlich verankert. Der Staat verhält sich dort besonders streng neutral, um jede Form religiöser Beeinflussung zu vermeiden. Diese verfassungsrechtliche Absicherung zeigt, wie grundlegend die Säkularität für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist.
Wenn der Staat sich aus Glaubensfragen heraushält, werden sowohl religiöse Minderheiten als auch Menschen ohne religiöses Bekenntnis vor Benachteiligung bewahrt. Gleichzeitig sorgt diese Haltung dafür, dass keine Religion gegenüber anderen bevorzugt wird und schafft dadurch eine Gleichberechtigung, die den gesellschaftlichen Frieden fördert.
2. Islām und Säkularisierung
Die Frage, die sich hierbei ergibt ist, ob der Islām überhaupt Hand in Hand mit einem säkularen Staat einhergehen kann. Die herrschende Kraft, die den Islām antreibt und die die Angehörigen des Islām im gewissen Grade unterwirft, ist die Scharia (islāmisches Gesetz, šarīʿa).
2.1 Die Prinzipien deršarīʿaund ihre Unerschütterlichkeit im säkularen Kontext
Die Diskussion um das Verhältnis von Scharia und säkularem Verfassungsstaat ist von Vorurteilen, Missverständnissen und vereinfachenden Gegensätzen geprägt.4 Oftmals wird unterstellt, die Scharia sei ein strenges Gesetz, das sich mit einem säkularen Rechtsstaat nicht vereinbaren lasse. Ein genauerer Blick auf die Prinzipien, das Selbstverständnis und die Struktur der Scharia zeigt, dass sie nicht nur eine eigenständige Ordnung darstellt, sondern auch in einem säkularen Umfeld ihren inneren Gehalt bewahren kann.
2.2 Die šarīʿa bringt Ordnung
Der Begriff šarīʿa bedeutet ursprünglich „der Weg zur Quelle“ und hat einen stark symbolischen Charakter.5 So wie ein Wüstenbeduine in der Hitze nach einer Oase sucht, so ist der kürzeste Weg zu dieser Oase seine Rettung vor dem Durst. Ähnlich beschreibt der Islām den Weg, den der Mensch geht, um seinen Schöpfer zu finden. Die šarīʿa ist kein bloßes Gesetzbuch, sondern sie schließt eine umfassende Ordnung, ethisches Verhalten, gottesdienstliche Handlungen, soziale Verantwortung und rechtliche Regelungen mit ein. Sie ist eine umfassende Sammlung der Regeln, die die Handlungen der Menschheit in eine Ordnung und Regelmaß bringen. Daher umfasst die šarīʿa sowohl gottesdienstliche Praktiken (ʿibādāt), zwischenmenschliche und gesellschaftliche Normen (muʿāmalāt)als auchMoral, Ethik und innere Haltung.6
„Das islamische Gesetz (šarīʿa) ist auf vernunftgemäßen Zeugnissen errichtet. Diese šarīʿa ist ein Extrakt des Wissens (ʿulūm) und der Wissenschaft (funūn), welche alle lebenswichtigen Punkte der grundlegenden Wissenschaften (ʿulūm) zur Gänze beinhaltet. Das Inhaltsverzeichnis der Grundlagen der Kenntnisse und der Wissenschaften, wie die Läuterung des Geistes (rūḥ), das Fasten des Herzens (qalb), die Gewissensbildung, die Pflege des Leibes, die Verwaltung des Hauses, die Politik des Staates, die Gesetze der Welt, das Recht (ḥuqūq), die Regierung (muʿāmalāt), die allgemeinen Sitten (adab) und dergleichen mehr, ist in der Tat das Islamische Gesetz (šarīʿa).“7
Sie orientiert sich an überzeitlichen Werten wie Gerechtigkeit (ʿadl), Barmherzigkeit (raḥma), Weisheit (ḥikma) und Gemeinwohl (maṣlaḥa).
2.3 Die Flexibilität der šarīʿa
Ein weiterer zentraler Aspekt der šarīʿa ist ihre Dynamik, die in der islāmischen Rechtswissenschaft (fiqh) und ihre Methodenlehre (uṣūl al-fiqh) bemerkbar wird. Beide ermöglichen eine situationsbezogene Anwendung der šarīʿa.
2.4. Der säkulare Staat als Umfeld, nicht als Gegner
Oft wird behauptet, ein säkularer Staat greife in religiöse Ordnungssysteme ein oder zerstöre sie. Das trifft jedoch nur zu, wenn man Säkularität mit Laizismus gleichsetzt – also mit einer aktiven Unterdrückung religiöser Ausdrucksformen.8 Jedoch gewährt der säkularisierte Staat, der nicht laizistisch geprägt ist, eine Religionsfreiheit, schützt Glaubenspraxis und ermöglicht sogar den Aufbau religiöser Infrastruktur. Solange sich die šarīʿa in diesem Rahmen auf den individuellen Lebensvollzug, die Gemeindepraxis und die ethische Orientierung beschränkt, kann sie im säkularen Staat wirksam und präsent bleiben, ohne einen Nachteil zu erfahren. Weder erkennt der säkulare Staat ein religiöses Gesetz als allgemeines Recht an, noch verwehrt er die religiöse Überzeugung, die religiöse Lebenseinstellung der Menschen, solange diese mit den Grundrechten vereinbar sind.
Ein säkularer Staat und die šarīʿa müssen sich nicht zwangsläufig ausschließen. Wenn die šarīʿa als eine ethisch-spirituelle Ordnung verstanden wird, die auf Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Gemeinwohl ausgerichtet ist, kann sie ihren inneren Gehalt auch im säkularen Staat bewahren. Ihre Prinzipien sind nicht an politische Macht gebunden, sondern entfalten sich vor allem im persönlichen Leben. Ein säkularer Staat, der Religionsfreiheit gewährt, bietet sogar den nötigen Raum, damit die šarīʿa als religiöse Lebenspraxis und moralische Orientierung wirksam gelebt werden kann.
3. Schluss
Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Islām und Säkularismus ist eine Debatte, die oft von Vorurteilen, Missverständnissen und einer falschen Gegenüberstellung von Religion und Moderne geprägt ist. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass sich Islām und die Prinzipien eines säkularen Rechtsstaats sich nicht gegenseitig ausschließen müssen.
Ein säkularer Staat, der Religionsfreiheit garantiert und keine Religion bevorzugt oder benachteiligt, schafft Raum, in dem auch Muslime offen, selbstbestimmt und uneingeschränkt ihren Glauben leben können. Nicht die Säkularisierung selbst ist das Problem, sondern wie sie verstanden und umgesetzt wird. Solange sie kein Dogma ist, das Religion aus dem öffentlichen Leben verbannen will, sondern eine Form rechtlicher Neutralität darstellt, bietet sie ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben.
4. Bibliographie
Franks, Angela. „What Secularization Did to the Self“. Church Life Journal, 17. Januar 2022. https://churchlifejournal.nd.edu/articles/what-secularization-did-to-the-self/.
Häberle, Lothar, und Johannes Hattler, Hrsg. Islam – Säkularismus – Religionsrecht: Aspekte und Gefährdungen der Religionsfreiheit. Springer Berlin Heidelberg, 2012. https://doi.org/10.1007/978-3-642-21367-0.
Nursi, Said. Ein Zeichen des Wunders. Verein für Familien- und Jugendarbeit in Europa, 2016. https://www.lichtstr.de/ein-zeichen-des-wunders.
Peter, Antes. „Islam und Säkularisierung“. Zeitschrift für Weltgeschichte 16, Nr. 1 (2015): 11–184. https://doi.org/10.3726/84546_35.
„Sharia – Reform, Modernization, Equality | Britannica“. 1. Juni 2025. https://www.britannica.com/topic/sharia.
„Sharia Law“. Corporate Finance Institute, o. J. Zugegriffen 27. Juni 2025. https://corporatefinanceinstitute.com/resources/wealth-management/sharia-law/.
Taylor, Charles. A Secular Age. Cambridge, Mass: Harvard University Press, 2007. https://doi.org/10.4159/9780674044289.
Taylor, Charles. Ein säkulares Zeitalter. De Gruyter, 2018. https://doi.org/10.1515/9783110409482.
- Siehe Taylor, A Secular Age; Taylor, Charles Taylor, . In beiden Werken wird der Konflikt ausführlich dargelegt und besprochen. ↩︎
- Franks, „What Secularization Did to the Self“. ↩︎
- Siehe Häberle und Hattler, Islam – Säkularismus – Religionsrecht, 80–83. ↩︎
- Siehe hierfür die Sammelbände Häberle und Hattler, Islam – Säkularismus – Religionsrecht; Peter, „Islam und Säkularisierung“. ↩︎
- „Sharia – Reform, Modernization, Equality | Britannica“. ↩︎
- „Sharia Law“. ↩︎
- Nursi, Said, Ein Zeichen des Wunders, 222. ↩︎
- Siehe Peter, „Islam und Säkularisierung“, 51ff.; Siehe Häberle und Hattler, Islam – Säkularismus – Religionsrecht, 85–86. ↩︎